Leitartikel
Juli/August 2002, Nr. 70

Österreich ist familienfeindlich!

Die Nachricht eines österreichischen Lesers im Motorrad-Gespanne-Forum war ein regelrechter Schock. Die 21. KFG-Novelle vom 24. Mai 2002 besagt: "Mit Motorrädern u. dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben."

Wir konnten uns im Rahmen eines zusammenwachsenden Europas nicht vorstellen, dass Österreich Familien mit Kinder die Ein- oder Durchreise tatsächlich untersagt und schrieben an den österreichischen Bundeskanzler mit der Bitte folgende Fragen zu klären:

1.) Bezieht sich die 21. KFG-Novelle grundsätzlich auf alle Gespanne mit Kinder unter 12 Jahren im Beiwagen - auch mit Überrollbügel und Rückhaltesystem für die Kinder?

2.) Ist dadurch der Transit durch Östereich verboten? Zum Beispiel: Von Deutschland nach Italien.

3.) In allen anderen europäischen Ländern dürfen Kinder im Beiwagen eines Motorrades mitfahren. Kann Österreich die Durchfahrt für ein Kraftfahrzeug, das den Zulassungsbestimmungen des Heimtalandes entspricht, die Durchfahrt untersagen und auf welcher EU-Regelung würde sich ein entsprechendes Verbot stützen?

Vom Bürgerservice des österreichischen Bundeskanzleramtes erhielten wir folgende Antwort:

„Die Erhöhung des Mindestalters von 10 auf 12 Jahre bei Kindern als Beisitzer gilt nun ausdrücklich auch für Motorräder mit Beiwägen. Da diesbezüglich keine einschlägige EU-Richtlinie existiert (anders ist es etwa bei den Führerscheinklassen), bleibt eine solche Regelung den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Die 21. KFG-Novelle wurde am 24. Mai 2002 kundgemacht und trat am 25. Mai 2002 in Kraft. Auch bei einem Transit von Deutschland nach Italien sind die österreichischen Bestimmungen auf österreichischem Staatsgebiet einzuhalten.“

Eine ähnliche Anfrage richteten wir an den ÖAMTC. Von Mag. Gabriele Pfeiffer von der Rechtsabteilung erhielten wir folgende Antwort:

„ ... Tatsache ist, dass die nun in Kraft getretenen Neuregelung hinsichtlich des Mindestalters bei Motorrädern mit Beiwagen eindeutig ist oder keinerlei Spielraum für eine großzügige Auslegung bietet.

Der Zusatz "ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau" betrifft übrigens nur die dreirädrigen Kraftfahrzeuge; Motorräder mit Beiwagen fallen per se unter diese Bestimmung.

Die Regelung widerspricht deshalb nicht dem EG-Recht, da eben gerade das Kraftfahrrecht eine Materie darstellt, die bis jetzt nicht völlig harmonisiert ist.

Ich fürchte daher, daß eine Mißachtung dieser Norm zu einer Bestrafung in Österreich führen kann.

Ich habe allerdings soeben mit dem "Verfasser" der letzten Novelle, Herrn Dr. Kast vom Verkehrsministerium gesprochen, der bestätigte, daß auch dort bereits zahlreiche Beschwerden eingegangen sind. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß das Mindestalter bei Motorrädern mit Beiwagen durch die nächste (allerdings erst 2003 frühestens wirksame) Novelle wieder eliminiert wird. Es bleibt zu wünschen, daß zumindest für die Sommerreisezeit die Exekutivbeamten angehalten werden, nicht mit der Härte des Gesetzes, sondern lediglich mit einer Ermahnung vorzugehen. Ein Recht darauf besteht selbstverständlicherweise nicht. Es bleibt daher letztlich Ihr Risiko, ob Sie die Fahrt nach Österreich unter diesen Umständen wagen wollen..

Sollte es in dieser Problematik Neuerungen geben, so werden wir natürlich sofort auf unserer homepage: www.oeamtc.at darüber berichten.“

Eine weitere Anfrage von MOTORRAD-GESPANNE an das österreichische Bundeskanzleramt, ob sich diese Regelung auf Unfallzahlen oder sonstige Untersuchungen stützt, blieb bis zum Redaktionsschluß unbeantwortet. Und so glaube ich, dass hier völlig gedankenlose Bürokraten am Werk waren. Österreich macht ein freies Europa zur Farce. Österreich grenzt Kinder aus. Der Mauerfall brachte für uns die Reisefreiheit. Österreich baut sie wieder auf. Wir empfehlen unseren Lesern: Meidet Östereich!

Ob eine Beschwerde beim europäischen Parlament Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Mein Mitgefühl gilt vor allem unseren österreichischen Gespannfamilien. Wehret den Anfängen: Schreiben Sie dem österreichischen Bundeskanzler ihre Meinung. Die E-Mail-Adresse lautet: wolfgang.schuessel@bka.gv.at

Entäuscht und grimmig aber nicht ohne Hoffnung

Martin Franitza .

Leicht zu merken - die Telefonnummer der Redaktion: 0700 wählen und dann "sidecars" tippen.

 
 

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