Über die Regelungen zum Mitnehmen von Kindern mit dem Gespann in Österreich wurde ja schon viel geschrieben. Malte Rohämmel informierte uns über eine Stellungnahme eines Verkerhrsjuristen des Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ):
Kinder im Beiwagen in Österreich
„…Selbstverständlich besteht für den Lenker und den Sozius Sturzhelmpflicht, wobei bei Kindern die Ausnahmebestimmung – wegen der Kopfgröße – der Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Sturzhelms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Benützers zum Tragen kommen kann.
Übrigens: Im Beiwagen eines Motorrades dürfen auch Kinder unter sechs Jahren mitgenommen werden. Spezielle rechtliche Vorschriften bestehen diesbezüglich nicht.“