Begriffsdefinition in Deutschland
1. Allgemein anerkannte Regel der Technik
Eine technische Regel, von der die Fachleute, die sie anzuwenden haben, ganz vorherrschend davon überzeugt sind,
- dass sie den jeweils vorgegebenen technischen Anforderungen entspricht,
- dass sie in der Fachpraxis erprobt ist,
- und dass sie sich bewährt hat.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind z.B.: – Richtlinien (staatliches Recht) – Berufsgenossenschaftliche Regeln – DIN-Normen und DIN EM-Normen. Regelsetzer: Deutsches Institut für Normung (DIN) – VDI-Richtlinien, Leitsätze, Empfehlungen. Regelsetzer: Verband Deutscher Ingenieure (VDI)
2. Gesicherte Erkenntnisse
Gesicherte Erkenntnisse sind Erkenntnisse,
- die empirisch und methodisch abgesichert sind,
- die nach überwiegender Meinung der Fachleute anerkannt sind,
- und die sich in der Praxis bewährt haben.
3. Stand der Technik
Unter Stand der Technik sind
- alle allgemein zugänglichen technischen Erkenntnisse zu verstehen,
- die sich in der Praxis bewährt haben,
- über die bei den Fachleuten aber noch keine übereinstimmende Meinung vorliegt
4. Stand der Wissenschaft und Technik
Stand von Wissenschaft und Technik ist:
- der neueste Stand von wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen,
- die durch Forschung und Experimente erprobt,
- bislang jedoch noch nicht in der Praxis umgesetzt sind.
Quelle: VDI